AGB

AGB Installationen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der DAS Kraftwerk GmbH

1. Allgemeines
2. Angebot, Bestellung, Auftragsbestätigung
3. Produkte/Masse/Qualität
4. Preise
5. Lieferbedingungen
6. Lieferfrist
7. Gewährleistungs- und Garantievoraussetzungen
8. Schadenersatzansprüche
9. Produkthaftpflicht
10. Eigentumsvorbehalt
11. Zahlungsmodalitäten
12. Immaterialgüter
13. Höhere Gewalt, Nutzen und Gefahr
14. Änderungen
15. Verbindlicher Originaltext
16. Erfüllungsort
17. Gerichtsstand, anwendbares Recht

1. Allgemeines

Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen mit der DAS Kraftwerk GmbH, nachfolgend DAS genannt. Diese Bedingungen sind integraler Bestandteil aller Lieferungen seitens DAS. Abweichungen von diesen Bedingungen haben nur Gültigkeit, soweit DAS diese ausdrücklich und schriftlich akzeptiert.

2. Angebot, Bestellung, Auftragsbestätigung

Die Angebote von DAS sind freibleibend. Dies gilt insbesondere auch bezüglich Preisen, Mengen, Lieferfristen und Liefermöglichkeiten. Angebote gelten für einen Zeitraum von 12 Wochen, sofern zwischen den Parteien nicht schriftlich eine andere Laufzeit vereinbart wird. Der Besteller ist an seinen Auftrag gebunden. DAS ist erst nach schriftlicher Auftragsannahme daran gebunden.

3. Produkte/Masse/Qualität

Ohne spezielle schriftliche Vereinbarung liefert DAS die Produkte und Materialien in handelsüblicher Qualität und innerhalb der Werkstoleranzen. DAS prüft nicht die Eignung der vertriebenen Produkte und Materialien für den Verwendungszweck des Bestellers. Der Besteller erklärt, hinreichende Kenntnisse über die Produkte von DAS und über deren Handhabung zu besitzen. Abbildungen, Maßangaben, Gewichte sowie alle anderen technischen Angaben in Prospekten, allgemeinen Unterlagen und dergleichen sind unverbindlich. Es gelten ausschließlich die Angaben in der Auftragsbestätigung.

4. Preise

Die Preise verstehen sich ab Werk ohne Mehrwert- und sonstige Steuern, Zölle oder sonstige Abgaben sowie ohne Verpackungs- und Transportkosten. Es gelten die Preise gemäß schriftlicher Auftragsbestätigung. Die jeweils gültige Mehrwertsteuer wird gesondert ausgewiesen und hinzugerechnet. Außerdem ist DAS berechtigt, eine angemessene Preisanpassung zu verlangen, wenn nach Vertragsabschluss Umstände eintreten, die Kosten bei DAS erhöhen, insbesondere durch Verteuerung von Rohstoffen oder Handelswaren sowie Steigerung von Lohn- , Energiekosten etc. (sog. clausula rebus sic stantibus) und zwischen Vertragsabschluss und Lieferzeitpunkt mehr als 4 Monate liegen. Für den Fall, dass der Besteller die Anwendung des Nullsteuersatzes gemäß § 28 Abs. 62 UStG in Anspruch nehmen möchte, bestätigt er DAS mit seiner Auftragserteilung, dass die Tatbestandsvoraussetzungen zur Anwendung des Nullsteuersatzes erfüllt sind. Der Besteller betreibt die Photovoltaikanlage selbst, die Engpassleistung beträgt nicht mehr als 35 kW (peak) und es handelt sich um ein begünstigtes Gebäude. Begünstigte Gebäude sind beispielsweise jene, die Wohnzwecken dienen, oder die von Körperschaften öffentlichen Rechts genutzt werden oder die von Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen, die gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dienen, genutzt werden. Es wurde keine Förderung über das EAG umgesetzt (bzw. besteht kein offenes Förderansuchen).“ Im Falle einer Stornierung und/oder Änderung des angenommenen Auftrags durch den Besteller ist DAS berechtigt, dem Besteller die Kosten für die Auftragsrealisierung in Rechnung zu stellen.

5. Lieferbedingungen

Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, gelten die Lieferbedingungen ExWorks (INCOTERMS 2020) Leobersdorf, Austria

6. Lieferfrist

Die angegebenen Lieferfristen sind als annähernd zu betrachten und verstehen sich vom Datum des Zahlungseinganges. Ist für DAS absehbar, dass die Lieferung nicht innerhalb des angegebenen Zeitraums erfolgen kann, wird DAS den Besteller unverzüglich schriftlich, per E-Mail informieren, die Gründe mitteilen und nach Möglichkeit den voraussichtlichen neuen Liefertermin angeben. Entschädigungsansprüche wegen verspäteter Lieferung sind ausgeschlossen. Auch im Falle einer verspäteten Lieferung ist der Besteller verpflichtet, die Ware abzunehmen, sofern er nicht vorher eine angemessene Nachlieferfrist von wenigstens 15 Arbeitstagen angesetzt und nach deren Ablauf auf die Lieferung verzichtet hat. Rohmaterialmangel, Betriebsstörungen, Fälle sonstiger höherer Gewalt und Gründe außerhalb des Einflussbereichs von DAS (z.B. Einfuhrschwierigkeiten, Verzug von Drittlieferanten) entbinden für die Dauer der Behinderungen und deren Folgen von den eingegangenen Lieferverpflichtungen, ohne dass dem betreffenden Besteller ein Schadenersatz zusteht. Falls der Besteller mit der Annahme der Produkte in Verzug ist, ist DAS berechtigt, Lagerkosten in Höhe von 5 EUR pro Palette für jeden Tag des Verzugs ab dem 5. Arbeitstag nach dem Versandbereitstellungsdatum, in Rechnung zu stellen.

7. Gewährleistungs- und Garantievoraussetzungen

Die Gewährleistungsfrist beträgt 24 Monate, soweit nicht für einzelne Liefergegenstände besondere Gewährleistungsfristen vereinbart sind. Der Lauf der Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt des Gefahrenübergangs. Zusätzlich zu den gesetzlichen Gewährleistungsansprüchen bietet DAS erweiterte, produktabhängige Garantie- bedingungen.

8. Schadenersatzansprüche

Für Schadenersatzansprüche haftet DAS nur, wenn der Schaden seitens DAS vorsätzlich oder grobfahrlässig verursacht wurde. Dies gilt auch für jedes Organisationsverschulden. Die Haftung für Mängelfolgeschäden aller Art wird im gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen. Diese gilt insbesondere für indirekte Schäden und entgangenen Gewinn.

9. Produkthaftpflicht

Alle Ansprüche aus Produkthaftpflicht werden ausgeschlossen, sofern dies nach geltendem Recht zulässig ist und nichts Anderes schriftlich vereinbart wurde.

Für etwaige Zellbrüche und andere Fehler, die ursächlich im Zuge des Handlings und der laufenden Wartung der PV-Module entstanden sind, übernimmt DAS keine Haftung. DAS weist darauf hin, dass die PV-Module nicht auf Flächen installiert werden dürfen, wo die Möglichkeit von stehendem Wasser besteht. Für Schäden, welche auf den Einfluss von stehendem Wasser zurückzuführen sind, übernimmt DAS keine Haftung.

10. Eigentumsvorbehalt

Die Ware bleibt im Eigentum von DAS bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher, auch künftig entstehender Forderungen. Zahlungsverzug berechtigt DAS, vom Vertrag zurückzutreten und die Herausgabe gelieferter Ware zu verlangen. Der Besteller verpflichtet sich gleichzeitig zur Herausgabe dieser. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter ist der Besteller verpflichtet, DAS unverzüglich davon in Kenntnis zu setzen. Im Übrigen tritt der Besteller alle bestehenden und zukünftigen Forderungen aus dem Weiterverkauf der Vorbe- haltswaren an DAS ab. Der Besteller hat DAS von den entsprechenden Forderungsverhältnissen zeitgerecht in Kenntnis zu setzen. DAS ist jederzeit zur Anzeige der Abtretung (Notifikation) berechtigt.

11. Zahlungsmodalitäten

Sofern von den Parteien nichts anders vereinbart wurde, ist 100% Vorauszahlung zu leisten. DAS beginnt mit der Umsetzung des Auftrags, nachdem der volle Betrag auf das DAS Konto gutgeschrieben wurde. Falls andere Zahlungsbedingungen zwischen den Parteien vereinbart wurden und es zu einem Zahlungsverzug kommt, ist DAS berechtigt, ein Pönale in Höhe von 12% p.a. in Rechnung zu stellen.

12. Immaterialgüter

Alle Informationen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Zeichnungen, technische Dokumente, die sich auf Produkte und Lösungen beziehen, bleiben das alleinige Eigentum von DAS.

13. Höhere Gewalt, Nutzen und Gefahr

DAS haftet nicht bei höherer Gewalt wie z.B. bei kriegerischen Ereignissen, Naturkatastrophen, Boykott, Streik, Betriebs- störungen, Fabrikationseinstellung, Materialmangel etc. oder rechtlicher Unmöglichkeit. Kein Vorfall höherer Gewalt entbindet den Besteller von seinen Zahlungsverpflichtungen. Der Übergang von Nutzen und Gefahr auf den Besteller erfolgt zum Zeitpunkt der Übernahme durch den Besteller oder zum Zeitpunkt der Übergabe der Lieferung an einen Frachtführer oder Spediteur. Bei Annahme- oder Zahlungsverzug des Bestellers geht das Untergangs- oder Beschädigungsrisiko der Waren unmittelbar auf den Besteller über. Von diesem Zeitpunkt an wird die Lieferung auf Gefahr des Bestellers gelagert. Eine entsprechende Versicherung ist in Verantwortung des Bestellers.

14. Änderungen

DAS behält sich vor, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit und ohne Vorankündigung zu ändern.

15. Verbindlicher Originaltext

Falls sich zwischen den deutschen und allenfalls in anderen Sprachen abgefassten Allgemeinen Geschäftsbedingungen Differenzen ergeben sollten, gilt der deutsche Originaltext.

16. Erfüllungsort

Erfüllungsort für Lieferungen/Leistungen ist der Sitz von DAS Kraftwerk GmbH (Leobersdorf, Austria)

17. Gerichtsstand, anwendbares Recht

Für die Beurteilung aller Streitigkeiten sind die ordentlichen Gerichte in Wien, Österreich zuständig. DAS ist jedoch berechtigt, am Gerichtsstand des Bestellers Klage einzureichen. Alle Geschäftsbeziehungen zwischen DAS und dem Besteller unterliegen ausschließlich österreichischem Recht.

Die Uniform Sales Convention (United Nations Convention on Contracts for the International Sale of Goods, CISG) ist ausgeschlossen.

Leobersdorf, Januar 2024

Allgemeine Geschäftsbedingungen und Kundeninformationen

1. Geltungsbereich
2. Angebote und Leistungsbeschreibungen
3. Bestellvorgang und Vertragsabschluss
4. Preise und Versandkosten
5. Lieferung, Warenverfügbarkeit
6. Zahlungsmodalitäten
7. Eigentumsvorbehalt
8. Sachmängelgewährleistung und Garantie
9. Haftung
10. Speicherung des Vertragstextes
11. Schlussbestimmungen

1. Geltungsbereich

1.1. Für die Geschäftsbeziehung zwischen DAS Kraftwerk GmbH (nachfolgend „Verkäufer“) und dem Kunden (nachfolgend „Kunde“) gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung.

1.2. Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

1.3. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, der Verkäufer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich zu.

2. Angebote und Leistungsbeschreibungen

2.1. Die Darstellung der Produkte im Online-Shop stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Abgabe einer Bestellung dar. Leistungsbeschreibungen in Katalogen sowie auf den Websites des Verkäufers haben nicht den Charakter einer Zusicherung oder Garantie.

2.2. Alle Angebote gelten „solange der Vorrat reicht“, wenn nicht bei den Produkten etwas anderes vermerkt ist. Im Übrigen bleiben Irrtümer vorbehalten.

3. Bestellvorgang und Vertragsabschluss

3.1. Der Kunde kann aus dem Sortiment des Verkäufers Produkte unverbindlich auswählen und diese über die Schaltfläche “In den Warenkorb” in einem so genannten Warenkorb sammeln. Innerhalb des Warenkorbes kann die Produktauswahl verändert, z.B. gelöscht werden. Anschließend kann der Kunde innerhalb des Warenkorbs über die Schaltfläche “Weiter zur Kasse” zum Abschluss des Bestellvorgangs schreiten.

3.2. Über die Schaltfläche “zahlungspflichtig bestellen” gibt der Kunde einen verbindlichen Antrag zum Kauf der im Warenkorb befindlichen Waren ab. Vor Abschicken der Bestellung kann der Kunde die Daten jederzeit ändern und einsehen sowie mithilfe der Browserfunktion “zurück” zum Warenkorb zurückgehen oder den Bestellvorgang insgesamt abbrechen. Notwendige Angaben sind mit einem Sternchen (*) gekennzeichnet.

3.3. Der Verkäufer schickt daraufhin dem Kunden eine automatische Empfangsbestätigung per E-Mail zu, in welcher die Bestellung des Kunden nochmals aufgeführt wird und die der Kunde über die Funktion „Drucken“ ausdrucken kann (Bestellbestätigung). Die automatische Empfangsbestätigung dokumentiert lediglich, dass die Bestellung des Kunden beim Verkäufer eingegangen ist und stellt keine Annahme des Antrags dar. Der Kaufvertrag kommt erst dann zustande, wenn der Verkäufer das bestellte Produkt innerhalb von 2 Tagen an den Kunden versendet, übergeben oder den Versand an den Kunden innerhalb von 2 Tagen mit einer zweiten E-Mail, ausdrücklicher Auftragsbestätigung oder Zusendung der Rechnung bestätigt hat. Die Annahme kann ferner durch eine seitens des Verkäufers an den Kunden gerichtete Zahlungsaufforderung und spätestens durch den Abschluss des Zahlungsvorgangs. Im Fall mehrerer Annahmevorgänge ist der früheste Annahmezeitpunkt maßgeblich. Nimmt der Verkäufer das Angebot des Kunden innerhalb der Annahmefrist nicht an, kommt kein Vertrag zustande und der Kunde wird nicht mehr an sein Angebot gebunden.

3.4. Im Fall von Kunden die Unternehmen sind, beträgt die vorgenannte Frist zur Versendung, Übergabe oder Bestellbestätigung sieben statt zwei Tage.

3.5. Sollte der Verkäufer eine Vorkassezahlung ermöglichen, kommt der Vertrag mit der Bereitstellung der Bankdaten und Zahlungsaufforderung zustande. Wenn die Zahlung trotz Fälligkeit auch nach erneuter Aufforderung nicht bis zu einem Zeitpunkt von 10 Kalendertagen nach Absendung der Bestellbestätigung beim Verkäufer eingegangen ist, tritt der Verkäufer vom Vertrag zurück mit der Folge, dass die Bestellung hinfällig ist und den Verkäufer keine Lieferpflicht trifft. Die Bestellung ist dann für den Käufer und Verkäufer ohne weitere Folgen erledigt. Eine Reservierung des Artikels bei Vorkassezahlungen erfolgt daher längstens für 10 Kalendertage.

4. Preise und Versandkosten

4.1. Alle Preise, die auf der Website des Verkäufers angegeben sind, verstehen sich einschließlich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.

4.2. Zusätzlich zu den angegebenen Preisen berechnet der Verkäufer für die Lieferung Versandkosten. Die Versandkosten werden dem Käufer auf einer gesonderten Informationsseite und im Rahmen des Bestellvorgangs deutlich mitgeteilt.

5. Lieferung, Warenverfügbarkeit

5.1. Soweit Vorkasse vereinbart ist, erfolgt die Lieferung nach Eingang des Rechnungsbetrages.

5.2. Sollte die Zustellung der Ware durch Verschulden des Käufers trotz dreimaligem Auslieferversuchs scheitern, kann der Verkäufer vom Vertrag zurücktreten. Ggf. geleistete Zahlungen werden dem Kunden unverzüglich erstattet.

5.3. Wenn das bestellte Produkt nicht verfügbar ist, weil der Verkäufer mit diesem Produkt von seinem Lieferanten ohne eigenes Verschulden nicht beliefert wird, kann der Verkäufer vom Vertrag zurücktreten. In diesem Fall wird der Verkäufer den Kunden unverzüglich informieren und ihm ggf. die Lieferung eines vergleichbaren Produktes vorschlagen. Wenn kein vergleichbares Produkt verfügbar ist oder der Kunde keine Lieferung eines vergleichbaren Produktes wünscht, wird der Verkäufer dem Kunden ggf. bereits erbrachte Gegenleistungen unverzüglich erstatten.

5.4. Kunden werden über Lieferzeiten und Lieferbeschränkungen (z.B. Beschränkung der Lieferungen auf bestimmten Länder) auf einer gesonderten Informationsseite oder innerhalb der jeweiligen Produktbeschreibung unterrichtet.

5.5. Im Fall von Kunden die Unternehmen sind, gilt, dass die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware auf die Käufer übergeht, sobald der Verkäufer die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat; die angegebenen Lieferdaten und Fristen vorbehaltlich anderweitiger Zusagen und Vereinbarungen, keine Fixtermine sind.

5.6. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von unvorhersehbaren Ereignissen, die dem Verkäufer die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, hat der Verkäufer gegenüber Kunden, die Unternehmer sind, auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. In diesem Fall ist der Verkäufer berechtigt, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist hinauszuschieben. Das Recht zur Hinausschiebung der Frist gilt gegenüber Kunden, die Unternehmer sind auch in Fällen unvorhersehbarer Ereignisse, die auf den Betrieb eines Vorlieferanten einwirken und weder von ihm noch von dem Verkäufer zu vertreten sind. Während der Dauer dieser Behinderung ist der Kunde ebenfalls von seinen vertraglichen Verpflichtungen entbunden, insbesondere der Zahlung. Ist die Verzögerung dem Kunden nicht zuzumuten, kann dieser nach einer von ihm zu setzenden angemessenen Frist oder einvernehmlicher Rücksprache mit dem Verkäufer durch schriftliche Erklärung vom Vertrag zurücktreten.

6. Zahlungsmodalitäten

6.1. Der Kunde kann im Rahmen und vor Abschluss des Bestellvorgangs aus den zur Verfügung stehenden Zahlungsarten wählen. Kunden werden über die zur Verfügung stehenden Zahlungsmittel auf einer gesonderten Informationsseite unterrichtet.

6.2. Ist die Bezahlung per Rechnung möglich, hat die Zahlung innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Ware und der Rechnung zu erfolgen. Bei allen anderen Zahlweisen hat die Zahlung im Voraus ohne Abzug zu erfolgen.

6.3. Werden Drittanbieter mit der Zahlungsabwicklung beauftragt, z.B. Paypal. gelten deren Allgemeine Geschäftsbedingungen.

6.4. Ist die Fälligkeit der Zahlung nach dem Kalender bestimmt, so kommt der Kunde bereits durch Versäumung des Termins in Verzug. In diesem Fall hat der Kunde die gesetzlichen Verzugszinsen zu zahlen.

6.5. Die Verpflichtung des Kunden zur Zahlung von Verzugszinsen schließt die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden durch den Verkäufer nicht aus.

6.6. Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von dem Verkäufer anerkannt sind. Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, soweit die Ansprüche aus dem gleichen Vertragsverhältnis resultieren.

7. Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Bezahlung verbleiben die gelieferten Waren im Eigentum des Verkäufers.

Für Kunden die Unternehmer sind, gilt ergänzend: Der Verkäufer behält sich das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor; Der Käufer ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, diese, sofern angemessen oder branchenüblich, auf eigene Kosten gegen Diebstahl-, Feuer- und Wasserschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Müssen Wartungs- und Inspektionsarbeiten durchgeführt werden, hat der Käufer diese auf eigene Kosten rechtzeitig auszuführen. Die Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware durch den Kunden wird stets für den Verkäufer vorgenommen. Wird die Vorbehaltsware mit anderen, dem Verkäufer nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwirbt der Verkäufer das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im Übrigen das gleiche wie für die Vorbehaltsware. Der Kunde tritt auch die Forderung zur Sicherung der Forderungen gegen ihn ab, die durch die Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen. Zugriffe Dritter auf die im Eigentum oder Miteigentum des Verkäufers stehenden Güter sind vom Kunden unverzüglich anzuzeigen. Durch solche Eingriffe entstehenden Kosten für eine Drittwiderspruchsklage oder Kosten für eine außerprozessuale Freigabe trägt der Kunde. Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen. Die aus Weiterverkauf oder sonstigem Rechtsgrund bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Kunde bereits sicherungshalber in vollem Umfang an den Verkäufer ab. Der Verkäufer ermächtigt den Kunden widerruflich, die an den Verkäufer abgetretenen Forderungen für seine Rechnung und in seinem eigenen Namen einzuziehen. Diese Einzugsermächtigung kann widerrufen werden, wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt. Der Verkäufer verpflichtet sich, die dem Verkäufer zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden freizugeben, als ihr Gesamtverkaufswert die Summe aller noch offenen Forderungen des Verkäufers aus der Geschäftsverbindung um mehr als 10% (bei Vorliegen eines Verwertungsrisikos um mehr als 50%) übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt dem Verkäufer.. Mit Tilgung aller Forderungen des Verkäufers aus Liefergeschäften gehen das Eigentum an der Vorbehaltsware und die abgetretenen Forderungen an den Käufer über. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt dem Verkäufer.

8. Sachmängelgewährleistung und Garantie

8.1. Die Gewährleistung (Mängelhaftung) bestimmt sich vorbehaltlich folgender Regelungen nach gesetzlichen Vorschriften.

8.2. Eine Garantie besteht bei den vom Verkäufer gelieferten Waren nur, wenn diese ausdrücklich abgegeben wurde. Kunden werden über die Garantiebedingungen vor der Einleitung des Bestellvorgangs informiert.

8.3. Ist der Kunde Unternehmer, so hat er die Ware unbeschadet gesetzlicher Rügeobliegenheiten unverzüglich zu untersuchen und erkennbare Sachmängel gegenüber dem Lieferanten unverzüglich, spätestens innerhalb von zwei Wochen nach Ablieferung, schriftlich und nicht erkennbare Sachmängel unverzüglich, spätestens innerhalb von zwei Wochen nach Feststellung, anzuzeigen. Handelsübliche, gemäß Gütenormen zulässige oder geringe Abweichungen in Qualität, Gewicht, Größe, Dicke, Breite, Ausrüstung, Musterung und Farbe sind keine Mängel.

8.4. Ist der Kunde Unternehmer, erfolgt die Wahl zwischen Nachbesserung oder Nachlieferung mangelhafter Ware durch den Verkäufer.

8.5. Sachmängel verjähren unbeschadet der Haftungsregelungen dieser AGB bei Kunden die Unternehmer sind, grundsätzlich ein Jahr nach Gefahrenübergang, soweit nicht kraft Gesetzes, insbesondere bei Sonderbestimmungen für den Rückgriff des Unternehmers, zwingend längere Fristen vorgeschrieben sind. Bei gebrauchten Waren ist die Gewährleistung von Kunden die Unternehmer sind, ausgeschlossen.

8.6. Hat der Kunde, der Unternehmer ist, die mangelhafte Sache im Sinne des § 439 Abs. 3 BGB gemäß ihrer Art und ihrem Verwendungszweck in eine andere Sache eingebaut oder an eine andere Sache angebracht, ist der Verkäufer, vorbehaltlich einer ausdrücklichen Vereinbarung und unbeschadet der übrigen Gewährleistungspflichten, im Rahmen der Nacherfüllung nicht verpflichtet, dem Kunden die erforderlichen Aufwendungen für das Entfernen der mangelhaften und den Einbau oder das Anbringen der nachgebesserten oder gelieferten mangelfreien Sache zu ersetzen. Dementsprechend ist der Verkäufer auch nicht zum Ersatz von Aufwendungen für das Entfernen der mangelhaften und den Einbau oder das Anbringen der nachgebesserten oder gelieferten mangelfreien Sache im Rahmen eines Rückgriffs durch den Kunden im Rahmen der Lieferkette (d.h. zwischen dem Kunden und seinen Kunden) verpflichtet.

9. Haftung

9.1. Für eine Haftung des Verkäufers auf Schadensersatz gelten unbeschadet der sonstigen gesetzlichen Anspruchsvoraussetzungen folgende Haftungsausschlüsse und -begrenzungen.

9.2. Der Verkäufer haftet unbeschränkt, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.

9.3. Ferner haftet der Verkäufer für die leicht fahrlässige Verletzung von wesentlichen Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet, oder für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut. In diesem Fall haftet der Verkäufer jedoch nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Der Verkäufer haftet nicht für die leicht fahrlässige Verletzung anderer als der in den vorstehenden Sätzen genannten Pflichten.

9.4. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, für einen Mangel nach Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit des Produktes und bei arglistig verschwiegenen Mängeln. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

9.5. Soweit die Haftung des Verkäufers ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen.

10. Speicherung des Vertragstextes

10.1. Der Kunde kann den Vertragstext vor der Abgabe der Bestellung an den Verkäufer ausdrucken, indem er im letzten Schritt der Bestellung die Druckfunktion seines Browsers nutzt.

10.2. Der Verkäufer sendet dem Kunden außerdem eine Bestellbestätigung mit allen Bestelldaten an die von Ihm angegebene E-Mail-Adresse zu. Mit der Bestellbestätigung, spätestens jedoch bei der Lieferung der Ware, erhält der Kunde ferner eine Kopie der AGB nebst Widerrufsbelehrung und den Hinweisen zu Versandkosten sowie Liefer- und Zahlungsbedingungen. Sofern Sie sich in unserem Shop registriert haben sollten, können Sie in Ihrem Profilbereich Ihre aufgegebenen Bestellungen einsehen. Darüber hinaus speichern wir den Vertragstext, machen ihn jedoch im Internet nicht zugänglich.

10.3. Kunden die Unternehmer sind, können die Vertragsunterlagen per E-Mail, schriftlich oder Verweis auf eine Onlinequelle erhalten.

11. Schlussbestimmungen

11.1. Ist der Käufer Unternehmer ist vorbehaltlich anderer Abreden oder zwingender gesetzlicher Vorschriften der Erfüllungsort der Sitz des Verkäufers, während der Gerichtstand sich am Sitz des Verkäufers befindet, wenn der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder der Käufer im Sitzland des Verkäufers keinen allgemeinen Gerichtsstand hat. Das Recht des Verkäufers einen anderen zulässigen Gerichtsstand zu wählen, bleibt vorbehalten.

11.2. Im Fall von Unternehmern gilt das Recht der Republik Österreich unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, solange dem keine zwingenden gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen.

11.3. Vertragssprache ist deutsch.

11.4. Plattform der Europäischen Kommission zur Online-Streitbeilegung (OS) für Verbraucher: http://ec.europa.eu/consumers/odr/. Wir sind nicht bereit und nicht verpflichtet an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

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